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Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Du hast bereits die Sachkundeprüfung nach §34a GewO abgeschlossen und verfügst auch schon über einiges an Berufserfahrung? Jetzt suchst du nach einer Möglichkeit einen beruflichen Aufstieg zu erlangen?


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Ziel der Maßnahme:

Ziel der Maßnahme ist es dem Teilnehmenden die Qualifizierung zu ermöglichen nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der Sicherheitsbranche zu ermöglichen.

Voraussetzungen:

Mindestalter 24 Jahre

Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis

Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B1)

5 Jahre Berufspraxis, davon mindestens 3 Jahre im Sicherheitsbereich oder Branchenfremder Berufsabschluss und 2 Jahre Sicherheitsbezogene Berufspraxis + Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 24 Monate)

Abschlüsse:

– Einsatzgebiet ÖPNV nach DIN 77200-2:2020 und ÖPV

Kostenübernahme:

Die Kosten für die Weiterbildung werden über einen Bildungsgutschein durch die zuständige Agentur für Arbeit, das zuständige Jobcenter, Rentenversicherung oder ähnliche Kostenträger übernommen.

Dauer:

40 Tage.

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