Mobile Sicherheitskraft
Die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO mit Führerscheinerwerb Klasse B
3,75 Monate bis zu deinem Start als Mobile Sicherheits- und Servicekraft
- Sachkunde nach §34a Gewo
- Erste Hilfe/Brandschutz und Evakuierungshelfer
- Führerscheinerwerb Klasse B
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Ziel der Maßnahme:
Ziel der Maßnahme ist es dem Teilnehmenden die Qualifizierung zu ermöglichen nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der Sicherheitsbranche zu ermöglichen.
Voraussetzungen:
Volljährigkeit
Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B1)
Abschlüsse:
– Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO
– betrieblicher Ersthelfer gem. §10 ArbSchG
– Brandschutz-, und Evakuierungshelfer gem. §10 ArbSchG – Erwerb Führerschein Klasse B
Kostenübernahme:
Die Kosten für die Weiterbildung werden über einen Bildungsgutschein durch die zuständige Agentur für Arbeit, das zuständige Jobcenter, Rentenversicherung oder ähnliche Kostenträger übernommen.
Dauer:
3,75 Monate.