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Mobile Sicherheitskraft

Die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO mit Führerscheinerwerb Klasse B

3,75 Monate bis zu deinem Start als Mobile Sicherheits- und Servicekraft


- Sachkunde nach §34a Gewo

- Erste Hilfe/Brandschutz und Evakuierungshelfer

- Führerscheinerwerb Klasse B


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Ziel der Maßnahme:

Ziel der Maßnahme ist es dem Teilnehmenden die Qualifizierung zu ermöglichen nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der Sicherheitsbranche zu ermöglichen.

Voraussetzungen:

Volljährigkeit

Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis

Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B1)

Abschlüsse:

– Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO

– betrieblicher Ersthelfer gem. §10 ArbSchG

– Brandschutz-, und Evakuierungshelfer gem. §10 ArbSchG – Erwerb Führerschein Klasse B

Kostenübernahme:

Die Kosten für die Weiterbildung werden über einen Bildungsgutschein durch die zuständige Agentur für Arbeit, das zuständige Jobcenter, Rentenversicherung oder ähnliche Kostenträger übernommen.

Dauer:

3,75 Monate.

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